Der
Entwurf einer neuen Eigenkapital-Vereinbarung für Banken, kurz ‚Basel
II‘ oder der neue Baseler Akkord genannt, war Ausgangspunkt der aktuellen
Diskussion um Ratings und deren Auswirkungen auf Kreditgewerbe und
Unternehmen.
In Zeiten zunehmender Liberalisierung und Globalisierung der Märkte
sowie des technischen Fortschritts hat sich an den Finanzmärkten in
den letzten Jahren ein Prozess tief greifender Veränderungen vollzogen,
der sich auch auf die traditionellen Bankgeschäfte auswirkt.
Angesichts zunehmender Insolvenzen und damit erhöhter Ausfallrisiken
von Kreditengagements für Banken, werden vermehrt Anstrengungen unternommen,um
die Stabilität der Finanzmärkte besser abzusichern. Dabei steigen
die Anforderungen an das Kredit- und Risikomanagement von Banken und
Unternehmen gleichermaßen.
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Mit dem bankenaufsichtsrechtlichen Regelwerk ‚Basel I‘, welches die
Mindesteigenkapital-Unterlegung bei Banken bestimmt, sollte bisher
der vermehrten Komplexität und dem steigenden Risikogehalt der Finanzgeschäfte
Rechnung getragen werden. Da offenbar diese Regelung nicht mehr ausreicht,
um die weiter gestiegenen Risiken von Kapitalgebern abzufangen, hat
der Baseler Ausschuss den Entwurf eines neuen
Regelwerks vorgelegt.
Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage der adäquaten Eigenkapital-Unterlegung
bei Banken bei zunehmend erhöhten Risiken im Finanzgeschäft. Zukünftig
soll sich die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals, welches Banken
für die von ihnen gewährten Kredite unterlegen müssen, stärker an
individuellen Risiken der vergebenen Kredite orientieren.
Grafik: Der Drei-Säulen-Ansatz von Basel
II.
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