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BASEL II ALS AUSLÖSER DES RATINGPHÄNOMENS

Der Entwurf einer neuen Eigenkapital-Vereinbarung für Banken, kurz ‚Basel II‘ oder der neue Baseler Akkord genannt, war Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion um Ratings und deren Auswirkungen auf Kreditgewerbe und Unternehmen.

In Zeiten zunehmender Liberalisierung und Globalisierung der Märkte sowie des technischen Fortschritts hat sich an den Finanzmärkten in den letzten Jahren ein Prozess tief greifender Veränderungen vollzogen, der sich auch auf die traditionellen Bankgeschäfte auswirkt.

Angesichts zunehmender Insolvenzen und damit erhöhter Ausfallrisiken von Kreditengagements für Banken, werden vermehrt Anstrengungen unternommen,um die Stabilität der Finanzmärkte besser abzusichern. Dabei steigen die Anforderungen an das Kredit- und Risikomanagement von Banken und Unternehmen gleichermaßen.

  Mit dem bankenaufsichtsrechtlichen Regelwerk ‚Basel I‘, welches die Mindesteigenkapital-Unterlegung bei Banken bestimmt, sollte bisher der vermehrten Komplexität und dem steigenden Risikogehalt der Finanzgeschäfte Rechnung getragen werden. Da offenbar diese Regelung nicht mehr ausreicht, um die weiter gestiegenen Risiken von Kapitalgebern abzufangen, hat der Baseler Ausschuss den Entwurf eines neuen Regelwerks vorgelegt.

Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage der adäquaten Eigenkapital-Unterlegung bei Banken bei zunehmend erhöhten Risiken im Finanzgeschäft. Zukünftig soll sich die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals, welches Banken für die von ihnen gewährten Kredite unterlegen müssen, stärker an individuellen Risiken der vergebenen Kredite orientieren.

Grafik: Der Drei-Säulen-Ansatz von Basel II.